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8. January 2013
Auch für LASK-Fans gilt: “Im Zweifel für den Angeklagten”

Der 18. Mai war (wie so viele Tage im vergangenen Jahr) kein guter Tag für die aktive LASK-Szene. Etwa 70 Fans wollten unseren Verein mit dem Bus zum letzten Auswärtsspiel der Saison gegen St.Andrä begleiten. Die Polizei hatte einen anderen Plan. In Kärnten wurde der Bus am Gelände der Autobahnpolizei aufgehalten. Die Beamten zerrten einen Fan nach dem anderen einzeln aus dem Fahrzeug. Man wurde fotografiert, durchsucht, musste sich ausweisen – Dinge, die einige Mitfahrer bis zu dem Zeitpunkt höchstens aus zweitklassigen Hollywood-Gangsterfilmen kannten. Danach wurden die LASKler gezwungen, stundenlang bei niedrigen Temperaturen im Freien zu warten, und sogar beim Verrichten der Notdurft genau beobachtet.

Einige Wochen später dann die nächste unerfreuliche Nachricht. Alle Mitreisenden hatten einen Brief der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg in ihrem Postkasten. Grund: Verletzung des öffentlichen Anstandes. “Sie haben sich im gemeinsamen Zusammenwirken mit anderen Busreisenden einer Fußballfangruppe an verschiedenen Tathandlungen (wie. z.B. Umherhüpfen, Schreien von Schimpfparolen gegen die Exekutive, Werfen von Getränkeflaschen und -bechern, Bekleben von Einrichtungen bei der Autobahnpolizeiinspektion mit Abziehbildern beteiligt (Der Polizeidienstbetrieb wurde dadurch massiv gestört und beeinträchtigt)”, war zu lesen.

Fast geschlossen entschieden sich die Betroffenen damals dafür, einen Einspruch einzulegen.

Vor kurzem hatten die Mitreisenden von damals wieder einen Brief in ihrem Postkasten. Zumindest die, die protestierten. Betreff: Einstellung des Verfahrens. In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten.

Zumindest das Nachspiel hat die aktive Fanszene also gewonnen. Dieser Fall ist uns vielleicht eine Lehre, und ein Zeichen dafür, dass man sich auch von der Exekutive nicht alles gefallen lassen muss, und sich gegen unbegründete Vorwürfe und Willkür auch als Fußballfan wehren kann. Hoffentlich gibt das jenen Mut, die, nachdem sie stundenlang im Bus warten mussten und schlecht Luft bekamen, aufs Dach kletterten – und jetzt wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht stehen.

PS: Liebe Kärntner Polizei, ganz im Ernst: Welchen Tatbestand erfüllt “Umherhüpfen”?

für seit1908.at: anonym (Betroffener)

Seit1908
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