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16. November 2010
Ein Verein und sein Fanbeauftragter: die nackte Wahrheit

Die Funktion des Fanbeauftragten stellt innerhalb der Organisation eines Bundesligaklubs einen entscheidenden Faktor für die Qualität der Kommunikation zwischen Verantwortlichen des Vereins und seinen Anhängern sowie der Bundesliga als übergeordneter Instanz dar. Der umfassende Aufgabenbereich beinhaltet etwa die Planung, Anmeldung und Abwicklung von Choreographien, Organisation von Fanklubtreffen, Teilnahme an Sitzungen zu Themen wie Sicherheit oder regelmäßige Absprachen mit dem vereinseigenen Sicherheitsverantwortlichen. Außerdem übernimmt der Fanbeauftragte oftmals zusätzliche informelle Aufgaben, er fungiert als zentraler Ansprechpartner für die durch ihn vertretene Fans, soll stets ein offenes Ohr für deren Wünsche haben und als Anlaufstelle für jegliche Anliegen und Probleme dienen.

Da diese Tätigkeit also mit einer großen Verantwortung gegenüber dem Verein und sämtlichen Interessensgruppen (Sponsoren, Fans, Medien, etc.) verbunden ist, findet diese Aufgabe sogar in den Lizenzierungsrichtlinien der österreichischen Bundesliga ihren Niederschlag. Damit soll gewährleistet werden, dass bei jedem Bundesligaklub ein angemessener Standard eingehalten wird, und die Vereine der Verantwortung ihren Anhängern gegenüber Rechnung tragen. Nicht zuletzt deshalb beinhaltet der entsprechende Passus, dass der Fanbeauftragte „aus den Reihen seiner Fan(club)s“ (Lizenzierungshandbuch, S.44) ernannt werden soll.

Nachdem beim LASK die Uhren aber naturgemäß ein wenig anders ticken, wäre es überraschend, wenn es in diesem Fall nicht auch so wäre. Dennoch herrschte nach der erzwungenen Absetzung der letzten zwei verbliebenen „echten“ Fanbeauftragten zu Beginn der aktuellen Saison (die beiden erfuhren dies am Tag vor dem Ligastart auf der Website der Bundesliga) eine gewisse Betroffenheit. Einmal mehr „glänzte“ der Verein durch fehlende Informations- und Kooperationsbereitschaft, und entschied wie so oft über sämtliche Köpfe hinweg. Doch damit nicht genug: entgegen der Hoffnung, zumindest einen neuen Vertreter aus den Reihen der Fans entsenden zu können, wurde wenig später (wiederum einseitig vom Verein) beschlossen, die Stelle mit einem eigens dafür rekrutierten Mitarbeiter zu besetzen. Dieser erfüllt jedoch die zentralen Kriterien bei weitem nicht, welche an einen Fanbeauftragten per se gestellt werden (Nähe zu Fans, Akzeptanz und Bekanntheit bei Fan(club)s, Mitglied eines Fanclubs), und kommt in erster Linie Aufgaben nach, welche mit den Zielsetzungen eines Fanbeauftragten nur marginal zu tun haben.

De facto beschäftigt der LASK nun einen zusätzlichen PR-und Medienbeauftragten, steht jedoch ohne Fanbeauftragten da. Darüber hinaus wurde mit der Absetzung von integrativen Bestandteilen der Fanszene einmal mehr demonstriert, wie weit es mit der Berücksichtigung von Interessen der Anhänger in Linz her ist. Dass einer der beiden ehemaligen Fanbeauftragten mittlerweile von einem nur als willkürlich zu bezeichnendem Hausverbot für das Linzer Stadion betroffen ist, ohne sich etwas zu Schaden kommen zu lassen, ist vor diesem Hintergrund nicht weiter verwunderlich.

Das Qualifikationsprofil von Fanbeauftragten eines Bundesligaklubs beinhaltet also die Bewältigung einer Vielzahl an Aufgaben – allerdings definitiv nicht jene Funktion eines treuergebenen Hofberichterstatters, der die Geschehnisse auf dem bzw. um das Spielfeld aus sicherer Entfernung dokumentieren, und in mundgerechte Portionen aufbereiten soll. Eine solche Auffassung reflektiert viel mehr den im Verein angestrebten Kurs, seine Fans möglichst auf Distanz zu halten, und verdeutlicht insgesamt die ablehnende Haltung von Präsident Reichel und seinen Schergen gegenüber den treusten LASK-Sympathisanten. Dass diese wenig durchdachte Strategie darüber hinaus auch äußerst unangenehme Konsequenzen betreffend die Lizenzvergabe an den Verein haben könnte, dürfte für PMR zumindest eine bittere Pille sein.

(Verfasser der Online-Redaktion bekannt)

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