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19. December 2013
Stadionverbote nach Platzsturm gegen Liefering
Nach und während des Spieles gegen Liefering kam es ja bekanntlich zu einem Platzsturm, der auch unter uns Fans zu unterschiedlichen Reaktionen führte. (Blogs dazu: “Die Schande von Linz – Reloaded” und “Die Schande von Linz?” ). Nun, letzte Woche wurden vom ÖFB die Urteile gesprochen und den Platzstürmern zugestellt. Es kam zu teils drastischen Urteilen von bis zu 66 Monaten Stadionverbot. Wir wurden von zahlreichen Fans kontaktiert mit der Bitte, beim ÖFB anzufragen, wie es zu diesen Urteilen gekommen ist. Als Fanplattform sehen wir uns natürlich auch als Vermittler zwischen Fans auf der einen und Verantwortlichen auf der anderen Seite. Wir schickten also an den ÖFB einen kleinen Fragenkatalog, der uns heute beantwortet wurde. Unserer Fragen gingen an den ÖFB, da dieser für die Durchführung der Ligen ab Regionalliga abwärts zuständig ist. Für die Bundesliga und die “Erste Liga” ist hingegen die Bundesliga selbst zuständig. Deshalb gibt es hier auch unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.
 
Der ÖFB gab uns das OK, diese Antworten auf unserer Seite online stellen zu dürfen. Hier findet ihr nun den Schriftverkehr zwischen dem ÖFB und “seit1908.at”. Wir hoffen, damit auch etwas Klarheit in Sachen Stadionverbote zu bringen. Und möchten uns auch beim ÖFB für die ausführliche Antworten bedanken. Wir werden auch dazu keine weitere Stellung mehr nehmen. Jeder LASK Fan darf aus diesem Schriftverkehr seine eigenen Schlüsse ziehen.
 
Mail von seit1908.at” an den ÖFB:
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Zu aller erst möchten wir klarstellen, dass wir jede Gewalt in und rund um das Stadion natürlich verurteilen und ablehnen. Auch Strafen gegen Gewalttäter werden von uns ausdrücklich begrüßt und befürwortet. In diesem Jahr gab es leider einen unschönen Vorfall im Zuge des Relegationsspiels gegen den FC Liefering. Natürlich ist dieser Platzsturm absolut abzulehnen und wir sind dafür, dass die Schuldigen eine gerechte Strafe bekommen. Nun, in der letzten Woche wurden die Urteile für diesen Platzsturm zugestellt und zahlreiche Fans sind durchaus irritiert über die teils drakonischen Strafen. Uns wurde zugetragen, dass Stadionverbote von bis zu fünf Jahren ausgesprochen wurden.
 
Für viele LASK Fans erscheinen diese Strafen viel zu hoch. Wir, als LASK Fanplattform wurden von zahlreichen Fans kontaktiert, die die Höhe der Strafen im Vergleich zu ähnlichen Fällen in der Bundesliga als zu drakonisch empfinden. Es wurde teilweise von Willkür gegenüber den Fans eines Regionalligisten gesprochen. Wir wurden gebeten einige Fragen an den ÖFB zu stellen und dieser Bitte kommen wir natürlich gerne nach. Wir, als Fanplattform sehen uns auch als ein Vermittler zwischen Verantwortlichen und den Fans. Im folgenden Absatz nun die Fragen die zahlreiche LASK Fans im Moment beschäftigen.
 
– Wie und woher gelangen sie zu den Daten des Betroffenen und wie zu dem Tathergang?
– Wie ist der interne Ablauf?
-Werden hier noch weitere Erkundigungen eingeholt, die Vereine oder Sicherheitsbeauftragte befragt?
 – Inwieweit ist die Polizei bzw. welche Abteilungen der Polizei eingebunden?
 – In welchem Personenkreis wird über die einzelnen Stadionverbote beraten und wie werden sie beschlossen?
 – Wie wird die Länge der Strafe berechnet?
 – Gibt es einen Strafen Katalog?
 – Gab es Empfehlungen des Vereines oder der Polizei über die Straflänge? Und wurden diese berücksichtigt?
 – Warum gibt es teils eklatante Unterschiede bei der Straflänge zu der Bundesliga?
 – Gegen wie viele LASK-Fans wurde ein Stadionverbot verhängt und in welchem Zeitrahmen bewegen sich die Stadionverbote?
 – Wie ist der Ablauf wenn ein Einspruch gemacht wird?
 
Wir würden uns freuen wenn Sie diese Fragen beantworten. Dies wird sicherlich zur Transparenz in dieser Frage beitragen und die Unruhe bzw. die Sorgen unter den LASK Fans mindern. Wir möchten außerdem noch einmal betonen, dass bei den Anfragen kein einziges Mal ein Aussetzen der Strafen gefordert wurde. Alle Fans befürworten Strafen gegenüber den Tätern. Hier geht es einzig und allein um die Dauer der Stadionverbote und wie diese errechnet werden.
 
Außerdem bitten wir Sie, diesen Schriftverkehr auf unserer Homepage veröffentlichen zu dürfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Und das ist die Antwort, die heute vom ÖFB gekommen ist:
 
Sehr geehrter Herr Zeintl!
 
Recht herzlichen Dank für Ihre email und dass sie sich als Vermittler zur Verfügung stellen.  Auf Ihre Fragen darf ich wie folgt antworten:
 
Wie und woher gelangen sie zu den Daten des Betroffenen und wie zu dem Tathergang?
Die Daten inkl. Sachverhaltsdarstellungen wurden gem. § 56 SPG von der Landespolizeidirektion Oberösterreich an den ÖFB übermittelt.
 
Wie ist der interne Ablauf?
Nachdem ein Verfahren eingeleitet wird, wird der Betroffene darüber informiert und erhält die Möglichkeit zu einer Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen. Sollte diese Möglichkeit ungenützt verstreichen, entscheidet das Komitee für Stadien, Sicherheit und Fanwesen aufgrund der Aktenlage, sprich auf Basis der übermittelten Daten und Informationen.
 
Werden hier noch weitere Erkundigungen eingeholt, die Vereine oder Sicherheitsbeauftragte befragt?
Der Verein (LASK) war involviert und hat eine Stellungnahme zu den einzelnen Personen abgegeben.
 
Inwieweit ist die Polizei bzw. welche Abteilungen der Polizei eingebunden?
Abgesehen von der erfolgten Datenübermittlung waren Behörden/Exekutive nicht weiter in die Stadionverbotsverfahren eingebunden, wobei es grundsätzlich dem Komitee frei steht, weitere Stellungnahme einzuholen.
 
In welchem Personenkreis wird über die einzelnen Stadionverbote beraten und wie werden sie beschlossen?
Das Komitee für Stadien, Sicherheit und Fanwesen hat 6 stimmberechtigte Mitglieder.  Es wird über jeden einzelnen Fall im Rahmen einer Sitzung beraten.
 
Wie wird die Länge der Strafe berechnet?
Ein Stadionverbot ist nicht als Strafe konzipiert, sondern wird zwecks Aufrechterhaltung der Sicherheit in Fußballstadion herangezogen, um Personen, die auf Grund konkreter Verdachtsmomente bzw. Verhaltensweisen unmittelbar ein Risiko für die Sicherheit darstellen können, vom Besuch einer Fußballveranstaltung auszuschließen. Die Dauer eines Stadionverbots hängt in erster Linie von der Schwere des sicherheitsgefährdenden Vorfalls ab. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob der Betroffene im Verdacht steht, mehrere strafrechtlich relevante Delikte (wie zB. tätlicher Angriff, Körperverletzung und Sachbeschädigung) bzw. Verstöße gegen die Hausordnung begangen zu haben und ob der Betroffene in der Vergangenheit bereits ähnliche sicherheitsgefährdete Handlungen gesetzt hat bzw. gegen ihn schon einmal ein bundesweites Stadionverbote ausgesprochen wurde. Natürlich wird auch eine etwaige Stellungnahme des Betroffenen bei Festsetzung der Dauer bewertet und berücksichtigt.
 
Gibt es einen Strafen Katalog?
Zum Zwecke der Gleichbehandlung gibt es interne Richtlinien des ÖFB-Komitees, an welchen sich das Gremium bei Behandlung des Einzelfalls und Festsetzung der Dauer eines Stadionverbotes orientiert.
 
Gab es Empfehlungen des Vereines oder der Polizei über die Straflänge? Und wurden diese berücksichtigt?
Empfehlungen des Vereines gab es (Anm.Red: Es wurde u.a. angeboten das einige der Fans ihre “Schuld “in sozialer Arbeit für den Verein ableisten und so die Strafe reduziert wird), von der Polizei wurde eine solche nicht abgegeben. Das Komitee entscheidet als unabhängiges Gremium und ist demnach an eine Empfehlung grundsätzlich nicht gebunden.
 
Warum gibt es teils eklatante Unterschiede bei der Straflänge zu der Bundesliga?
Mit Juli 2011 wurde die höchstmögliche Dauer eines Stadionverbotes gemäß ÖFB-Präsidiumsbeschluss auf 10 Jahre erhöht.
 
Gegen wie viele LASK-Fans wurde ein Stadionverbot verhängt und in welchem Zeitrahmen bewegen sich die Stadionverbote?
Insgesamt wurden 30 Stadionverbotsverfahren durchgeführt. Die Dauer der ausgesprochenen Stadionverbote beträgt von 24 bis 66 Monate, je nachdem wie schwerwiegend das Verhalten des Betroffenen in Hinblick auf die Sicherheit(sgefährdung) war.
 
Wie ist der Ablauf wenn ein Einspruch gemacht wird?
Laut Stadionverbotsordnung hat jeder Betroffene die Möglichkeit einen Einspruch innerhalb von 14 Tagen beim ÖFB-Rechtsmittelsenat einzulegen. Nach Einlangen des Einspruchs wird der gesamte Akt dem ÖFB-Rechtsmittelsenat übermittelt welcher in weiterer Folge den Einspruch behandelt.    
 
Wir hoffen Ihnen mit unseren Antworten mehr Transparenz geliefert zu haben. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
 
 
 
 

 
 
 
 
Christian Zeintl