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Spannend geht es zu in der Liga! Zum Reden, Diskutieren und Philosophieren gibt es glücklicherweise auch wieder genug. Nach dem Spiel gegen Wr. Neustadt habe ich mir ja schon ernsthaft Sorgen gemacht. Zwar nicht über den LASK, aber über meine eigene Arbeit. Denn für mich gab es nicht eine einzige Situation, die es wert gewesen wäre, dass man sie an dieser Stelle analysiert. Beim Montag-Spiel in Innsbruck war dies aber gänzlich anders, denn da war das Schiedsrichter-Trio in aller Munde. Dies natürlich auch zu Recht, denn die Frage ob Ramsebner in der 33. Minute mit Rot vom Platz geschickt werden hätte müssen, oder ob die Gelbe Karte die richtige Entscheidung war, ist für den Spielverlauf des Spitzenspiels der 3. Runde von besonderer Bedeutung. Nicht nur weil der LASK bei einem Ausschluss zwei Drittel der Spielzeit in Unterzahl bestreiten hätte müssen, sondern auch weil Ramsebner in zahlreichen Rettungsaktionen eine entscheidende Rolle spielte.
Was war also passiert in der 31. Minute. Ein langer Ball über die Abwehr der LASK hinweg bringt die Defensive der Athletiker in Bedrängnis. Thomas Pichlmann läuft der Abwehr davon, wird aber von Christian Ramsebner zu Fall gebracht, ehe er in Ballbesitz kommt. Von Schiedrichter Trattnig ertönt ein Pfiff und alle knapp 5.000 Zuseher im Stadion rechnen mit Freistoß für Innsbruck und der Roten Karte für Ramsebner. Der Schiedsrichter scheint auch gewillt zu sein, dies zu tun, wird aber von seinem Assistenten Andreas Wittschnigg zur Aussprache aufgefordert, bevor das Spiel fortgesetzt wird. An dieser Aussprache wollen zahlreiche andere Akteure teilnehmen, was natürlich nicht erlaubt ist. Dementsprechend lange dauert der Vorgang dann auch. Selbst eine Gelbe Karte für Thomas Pichlmann ist notwendig um diese korrekt durchzuführen. Danach folgt eine Umkehr der Entscheidung. Anstatt Freistoß für Innsbruck gibt es indirekten Freistoß für den LASK und Ramsebner kommt mit der Gelben Karte davon.
Was war nun also passiert? Dass Ramsebner ein Foul beging, ist unbestritten. Es handelt sich dabei um denselben Tatbestand, den wir bereits letzte Woche behandelten – „Das Halten eines Gegenspielers um zu verhindern, dass dieser in Ballbesitz kommt.“ Zusätzlich stellt sich ebenso die Frage, ob damit eine eindeutige Torchance verhindert wurde. Erinnern wir uns an die Kriterien, die in einer solchen Situation eine Rolle bei der Beurteilung spielen:
• Distanz zwischen Vergehen und Tor
• Wahrscheinlichkeit, dass das angreifende Team in Ballbesitz bleibt oder kommt
• Richtung des Spiels
• Position und Anzahl verteidigender Spieler
Das Vergehen, durch das eine offensichtliche Torchance vereitelt wird, kann ein Foul darstellen, das mit einem direkten oder indirekten Freistoss geahndet wird
In der konkreten Situation bedeutet dies folgendes:
Der Spielfluss war eindeutig in Richtung des LASK -Tores gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Thomas Pichlmann in Ballbesitz kommt, war relativ groß und es hätte wohl kein weiterer LASK -Spieler mehr in diese Aktion eingreifen können. Fraglich ist einzig und allein die Distanz zum Tor, die noch relativ groß war. Es ist aber davon auszugehen, dass Pichlmann zu einer Abschlussmöglichkeit gekommen wäre, womit durch das Foulspiel von Ramsebner eine offensichtliche Torchance verhindert wurde und der Spiel des Feldes zu verweisen gewesen wäre.
Das Verhalten von Schiedsrichter Trattnig lässt darauf schließen, dass er die Situation auch so bewertet hat, bevor ihm Assistent Wittschnigg mitteilte, dass sich Thomas Pichlmann zur Zeit des Abspieles in Abseitsposition befunden hat und dieses durch sein Eingreifen in die Spielsituation strafbar wurde. Da ein in Abseitsposition befindlicher Spieler kein Tor erzielen kann, liegt auch keine Verhinderung einer offensichtlichen Torchance vor. Was übrig bleibt ist, dass „ein Spieler wegen unsportlichen Betragens zu verwarnen ist, wenn er einen Gegner hält, um ihn dadurch vom Ball zu trennen oder um zu verhindern, dass der Gegner in Ballbesitz gelangt.“ Aufgrund dieser Information entschied Schiedsrichter Trattnig die Unsportlichkeit von Ramsebner mit einer Gelben Karte zu ahnden und das Spiel mit indirektem Freistoß für den LASK fortzusetzen. Dies deshalb, da bezogen auf die Spielstrafe (also die Frage nach der Spielfortsetzung) immer das erste Vergehen zu ahnden ist.
So weit, so gut! Zieht man jetzt auch noch in Betracht, dass beim sonntägigen Spiel zwischen Sturm Graz und SV Grödig es eine sehr ähnliche Situation gegeben hat, in der das Schiedsrichtertrio die Abseitssituation nicht erkannt hat und daraufhin Potzmann zu Unrecht des Feldes verwiesen wurde, so müsste man jetzt davon sprechen, dass die Schiedsrichterzunft schnell dazu lernt. Der Haken an der Geschichte: Das Zuspiel auf Pichlmann erfolgte nicht von einem seiner Mitspieler, sondern von LASK -Spieler Ranftl. In der Regel 11 ist aber definiert, dass „ein Spieler keinen unzulässigen Vorteil aus seiner Abseitsstellung zieht, wenn er den Ball von einem gegnerischen Spieler erhält, der den Ball absichtlich spielt.“ Somit war die Information des Assistenten an seinen Schiedsrichter, dass eine strafbare Abseitsposition von Pichlmann vorlag, falsch. Dementsprechend hätte es direkten Freistoß für Innsbruck und die Rote Karte für Ramsebner geben müssen.
In Anbetracht des Spielverlaufes und der Dynamik, die das Spiel genommen hat, kann man als LASK -Fan also von Glück sprechen, dass der Assistent die Situation falsch beurteilt hat. Somit sieht sich der LASK binnen drei Spielen mit zwei schweren Fehlentscheidungen der Unparteiischen konfrontiert. Einmal war der LASK benachteiligt, einmal wurde er bevorzugt. In beiden Fällen hat der LASK aber die drei Punkte mitgenommen. Letztendlich auch das Einzige, das zählt.
Bis demnächst,
Eure
Didem